Hauswirtschaft
Wenn Sie zeitweise oder dauerhaft Ihren Haushalt nicht mehr führen können, übernehmen wir das für Sie. Dabei richten wir uns ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Die Abrechnung der Leistungen kann dabei je nach individueller Situation bei vorliegendem Pflegegrad über die Pflegeversicherung erfolgen oder nach Genehmigung der Krankenkasse auch im Rahmen der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V übernommen werden. Beteiligen sich weder Pflege- noch Krankenkasse an den Kosten, erbringen wir die Leistungen auf Ihren Wunsch hin auch gerne mit privater Abrechnung.