Grundpflege

Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI) sieht insgesamt 18 Leistungspakete für die Bereiche Körperpflege, Mobilität und Hauswirtschaft vor. Personen, die in die Pflegeversicherung eingestuft sind, können nach dem Einkaufsmodell aus diesem Katalog individuell die für sie erforderlichen Leistungen auswählen und sich ihre ambulante Pflege selbst zusammenstellen. Dabei enthält jedes Paket alle Tätigkeiten, die nach allgemeiner Lebenspraxis und fachlichem Standard zu der Leistung gehören.

Auf Wunsch des Pflegebedürftigen kann ein Leistungspaket auch mehrmals am Tag vereinbart werden. Während die Leistungspakete 11, 15 und 16 je angefangene Viertelstunde berechnet werden, gibt es bei den anderen Paketen keine Zeitvorgabe.

Unsere Leistungsübersicht in der Grundpflege können Sie hier als PDF herunterladen. So können Sie sich Ihre Leistungen zusammenstellen und die Kosten errechnen.

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