Kosten

Private Pflege bedeutet nicht, dass Sie privat zahlen müssen.

Als privat geführter Pflegedienstleister rechnen wir zu identischen Sätzen mit den Pflegekassen ab wie gemeinnützige oder von Wohlfahrtsorganisationen getragene Einrichtungen.

Leistungs­inhalt Fach­kraft Pflege Fach­kraft Haus­wirt­schaft Fach­kraft Betreuung Ergänzende Hilfe Preis­gruppe BFD/FSJ
1. Große Körper­pflege 32,11 € 27,60 € 27,60 € 22,09 € 15,02 €
2. Kleine Körper­pflege 21,48 € 18,51 € 18,51 € 14,82 € 10,08 €
3. Transfer/An-/Auskleiden 11,45 € 9,85 € 9,85 € 7,87 € 5,35 €
4. Hilfe bei Aus­scheidungen 14,24 € 13,58 € 13,58 € 10,86 € 7,38 €
5. Derzeit nicht belegt
6. Lagern 11,15 € 9,60 € 9,60 € 7,67 €
7. Mobilisation 11,15 € 9,60 € 9,60 € 7,67 €
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungs­auf­nahme 7,70 € 6,61 € 6,61 € 5,26 € 3,58 €
9. Umfang­reiche Hilfe bei der Nahrungs­auf­nahme 26,94 € 23,21 € 23,21 € 18,54 € 12,61 €
10. Verab­reichung von Sonder­nahrung mittels Spritze, Schwer­kraft oder Pumpe 13,02 €
11. Hilfe­stellung beim Verlassen und Wieder­aufsuchen der Wohnung (ohne außer­häusliche Begleitung) 13,02 € 11,20 € 13,02 € 8,95 € 6,09 €
12. Zubereitung einer ein­fachen Mahl­zeit 15,19 € 15,19 € 15,19 € 11,84 € 8,05 €
13. Essen auf Rädern/stationärer Mittags­tisch (daneben können keine Weg­gebühren ab­gerechnet werden) 3,39 € 3,39 € 3,39 € 3,39 € 2,31 €
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahl­zeit in der Häuslich­keit des Pflege­bedürftigen 35,45 € 35,45 € 35,45 € 27,66 € 18,81 €
15. Einkauf/Besorgungen (pro an­gefangene Viertel­stunde) 13,02 € 11,20 € 13,02 € 8,95 € 6,09 €
16. Waschen, Bügeln, Reinigen (pro an­gefangene Viertel­stunde) 13,02 € 11,20 € 13,02 € 8,95 € 6,09 €
17. Voll­ständiges Ab- und Beziehen eines Bettes 6,43 € 6,43 € 6,43 € 5,04 € 3,43 €
18. Beheizen 9,71 € 9,71 € 9,71 € 7,63 € 5,19 €
21. Pflegerische Betreuungs­maß­nahmen (pro an­gefangene Viertel­stunde) 13,02 € 11,20 € 13,02 € 8,95 € 6,09 €
22. Organisation des Alltags und der Haushalts­führung (pro an­gefangene Viertel­stunde) 13,02 € 11,20 € 13,02 € 8,95 € 6,09 €
19.** Fest­stellung der individuellen Ressourcen und des Pflege­bedarfs/Erstellung der Pflege­anamnese und Informations­sammlung zur Pflege­planung (sog. Erstbesuch) 39,55 €
20.** Neue Fest­stellung der individuellen Ressourcen und des Pflege­bedarfs/Anpassung der Pflege­planung (sog. Folgebesuch) 21,77 €

1. Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 4,57 Euro pro Hausbesuch vergütet. Positionsnummer DTA: 01010021

2. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,57 Euro.

3. Für die Abrechnung der Wegepauschalen in Betreuten Wohnanlagen nach Anlage 2 gilt folgende Regelung: Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in und pro Tag abgerechnet werden:

  • mit Pflegegrad 2: maximal 1 x
  • mit Pflegegrad 3: maximal 2 x
  • mit Pflegegrad 4 und 5: maximal 3 x

Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB Xl gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB Xl erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB Xl erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze – ohne Begrenzung – abgerechnet werden. 4. Für Versicherte, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe im Sinne des § 38a SGB XI leben, gilt folgende Regelung: Befindet sich die Einsatzstelle des Pflegedienstes, von der aus die Pflege erbracht wird, in dem Gebäude der Wohngemeinschaft, so kann keine Wegepauschale abgerechnet werden. Werden mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht oder werden Leistungspakete gemeinschaftlich von mehreren Bewohner/innen in Anspruch genommen, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in in Höhe von 1,17 Euro pro Hausbesuch abgerechnet werden. In allen anderen Fällen kann die Wegepauschale nach Ziffer 1 oder Ziffer 2 abgerechnet werden.

Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,88 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je angefangene Viertelstunde 1,44 Euro.

Zuschläge für Einsätze an Samstagen in der Zeit ab 13 Uhr
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit ab 13:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 1,95 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je angefangene Viertelstunde 0,98 Euro. Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit ab 20:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch statt des Zuschlags für Einsätze an Samstagen der Zuschlag für Einsätze in der Nacht vergütet.

Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,95 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je angefangene Viertelstunde 1,48 Euro.
(Anmerkung: Gilt auch für Heiligabend und Silvester.)

Hinweis für die Zuschläge:
Werden in einem Hausbesuch ausschließlich Leistungspakete mit Preisen ohne Zeitbezug (LP 1 – 10, 12 – 14, 17 – 20) erbracht, so werden die o. g. Zuschläge je Hausbesuch abgerechnet, unabhängig davon, ob ein oder mehrere dieser Leistungspunkte in dem jeweiligen Haushalt erbracht werden.

Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 6,98 Euro je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch keine Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden.

Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 4,36 Euro je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch auch Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Behandlungspflege um Leistungen im Rahmen der MRSA-Eradikationstherapie gem. der Richtlinien häuslicher Krankenpflege nach § 92 SGB V handelt. Der Mehraufwand wird in diesem Fall über die häusliche Krankenpflege abgegolten. Positionsnummer DTA: 01010 032

Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte und Fachkräfte in der Betreuung bei den Leistungspaketen 1 – 4 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlags von 25%.

Soweit Mitarbeitende in Freiwillignediensten (BFD/FSJ) bei den Leistungspaketen 1 – 4, 8, 9, 11, 12, 14 – 18, 21 und 22 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes abzüglich eines Abschlags von 32%.

A) Serviceleistungen
Medikamentenverwaltung 35,00 € pro Monat inkl WKP
Organisation/Verordnung häuslicher Krankenpflege 35,00 € pro Verordnung inkl WKP
Rund um die Wohnung bis 10 Minuten (Rollläden, Strom, Wasser, Briefkasten leeren, Katze/Hund füttern o.Ä.) 15,12 € plus WKP
Sicherheitsbesuch 15,12 € plus WKP
Sicherheit telefonisch 15,12 € pro Anruf
Flüssigkeitskontrolle und -aufnahme, 5 Min. 15,12 € plus WKP
Telefondienst als Entlastung pflegender Angehöriger 15,12 € pro Anruf
Mitwirkung beim Gutachterverfahren des MDK (schriftliche oder persönliche Teilnahme) 70,00 € inkl WKP
Verwaltung Arzttermin/Fußpflege/Friseur 15,12 € pro Termin
Verwaltung Inkontinenzmaterial 15,12 € pro Monat
Verwaltung und Teilnahme einer Fachkraft bei einem Hausbesuch durch den Arzt 16,00 € pro angefangene Viertelstunde (plus Wegekostenpauschale)
Zusendung von Unterlagen ohne Stellungnahme 15,12 € pro Sendung (inkl. Porto)
Zusendung von Unterlagen mit Stellungnahme 35,00 € pro Sendung (inkl. Porto)
Betreuungsleistungen/Verhinderungspflege 8,48 € pro angefangene Viertelstunde plus WKP
B) Pflegerischer Notruf (wird bei Bedarf durchgeführt und privat in Rechnung gestellt)
Pflegerischer Notruf pro angebrochene Viertelstunde 16,00 €
Pflegerischer Notruf Fahrtkostenpauschale 12,00 €
Wird im Rahmen des pflegerischen Notrufs die Öffnung der Wohnung (z.B. durch einen Schlüsseldienst) notwendig, gehen diese Kosten und auch eventuelle Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.
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