Private Pflege bedeutet nicht, dass Sie privat zahlen müssen.
Als privat geführter Pflegedienstleister rechnen wir zu identischen Sätzen mit den Pflegekassen ab wie gemeinnützige oder von Wohlfahrtsorganisationen getragene Einrichtungen.
Private Pflege bedeutet nicht, dass Sie privat zahlen müssen.
Als privat geführter Pflegedienstleister rechnen wir zu identischen Sätzen mit den Pflegekassen ab wie gemeinnützige oder von Wohlfahrtsorganisationen getragene Einrichtungen.
Leistungsinhalt | Fachkraft Pflege | Fachkraft Hauswirtschaft | Fachkraft Betreuung | Ergänzende Hilfe | Preisgruppe BFD/FSJ |
---|---|---|---|---|---|
1. Große Körperpflege | 32,11 € | 27,60 € | 27,60 € | 22,09 € | 15,02 € |
2. Kleine Körperpflege | 21,48 € | 18,51 € | 18,51 € | 14,82 € | 10,08 € |
3. Transfer/An-/Auskleiden | 11,45 € | 9,85 € | 9,85 € | 7,87 € | 5,35 € |
4. Hilfe bei Ausscheidungen | 14,24 € | 13,58 € | 13,58 € | 10,86 € | 7,38 € |
5. Derzeit nicht belegt | – | – | – | – | – |
6. Lagern | 11,15 € | 9,60 € | 9,60 € | 7,67 € | – |
7. Mobilisation | 11,15 € | 9,60 € | 9,60 € | 7,67 € | – |
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 7,70 € | 6,61 € | 6,61 € | 5,26 € | 3,58 € |
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme | 26,94 € | 23,21 € | 23,21 € | 18,54 € | 12,61 € |
10. Verabreichung von Sondernahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe | 13,02 € | – | – | – | – |
11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne außerhäusliche Begleitung) | 13,02 € | 11,20 € | 13,02 € | 8,95 € | 6,09 € |
12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit | 15,19 € | 15,19 € | 15,19 € | 11,84 € | 8,05 € |
13. Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch (daneben können keine Weggebühren abgerechnet werden) | 3,39 € | 3,39 € | 3,39 € | 3,39 € | 2,31 € |
14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen | 35,45 € | 35,45 € | 35,45 € | 27,66 € | 18,81 € |
15. Einkauf/Besorgungen (pro angefangene Viertelstunde) | 13,02 € | 11,20 € | 13,02 € | 8,95 € | 6,09 € |
16. Waschen, Bügeln, Reinigen (pro angefangene Viertelstunde) | 13,02 € | 11,20 € | 13,02 € | 8,95 € | 6,09 € |
17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes | 6,43 € | 6,43 € | 6,43 € | 5,04 € | 3,43 € |
18. Beheizen | 9,71 € | 9,71 € | 9,71 € | 7,63 € | 5,19 € |
21. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (pro angefangene Viertelstunde) | 13,02 € | 11,20 € | 13,02 € | 8,95 € | 6,09 € |
22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung (pro angefangene Viertelstunde) | 13,02 € | 11,20 € | 13,02 € | 8,95 € | 6,09 € |
19.** Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung (sog. Erstbesuch) | 39,55 € | ||||
20.** Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Anpassung der Pflegeplanung (sog. Folgebesuch) | 21,77 € |
1. Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 4,57 Euro pro Hausbesuch vergütet. Positionsnummer DTA: 01010021
2. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach § 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,57 Euro.
3. Für die Abrechnung der Wegepauschalen in Betreuten Wohnanlagen nach Anlage 2 gilt folgende Regelung: Werden in einer Betreuten Wohnanlage mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in und pro Tag abgerechnet werden:
Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB Xl gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB Xl erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB Xl erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze – ohne Begrenzung – abgerechnet werden. 4. Für Versicherte, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe im Sinne des § 38a SGB XI leben, gilt folgende Regelung: Befindet sich die Einsatzstelle des Pflegedienstes, von der aus die Pflege erbracht wird, in dem Gebäude der Wohngemeinschaft, so kann keine Wegepauschale abgerechnet werden. Werden mehrere Einsätze nacheinander bei verschiedenen Bewohner/innen, also in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang erbracht oder werden Leistungspakete gemeinschaftlich von mehreren Bewohner/innen in Anspruch genommen, so kann die Wegepauschale pro Bewohner/in in Höhe von 1,17 Euro pro Hausbesuch abgerechnet werden. In allen anderen Fällen kann die Wegepauschale nach Ziffer 1 oder Ziffer 2 abgerechnet werden.
Zuschläge für Einsätze in der Nacht
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von 20:00 Uhr bis
06:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von
2,88 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen
mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je
angefangene Viertelstunde 1,44 Euro.
Zuschläge für Einsätze an Samstagen in der Zeit ab 13 Uhr
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit ab
13:00 Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von
1,95 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen
mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je
angefangene Viertelstunde 0,98 Euro. Wird auf Wunsch des
Versicherten eine Leistung an Samstagen in der Zeit ab 20:00 Uhr erbracht,
wird pro Hausbesuch statt des Zuschlags für Einsätze an Samstagen der Zuschlag
für Einsätze in der Nacht vergütet.
Zuschläge für Einsätze an Sonn- und Feiertagen
Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn- und Feiertagen
erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von
2,95 Euro vergütet. Bei Leistungspaketen mit Preisen
mit Zeitbezug (LP 11, 15, 16, 21, 22) beträgt der Zuschlag je
angefangene Viertelstunde 1,48 Euro.
(Anmerkung: Gilt auch für Heiligabend und Silvester.)
Hinweis für die Zuschläge:
Werden in einem Hausbesuch ausschließlich Leistungspakete mit Preisen ohne
Zeitbezug (LP 1 – 10, 12 – 14, 17 – 20) erbracht, so werden die o. g.
Zuschläge je Hausbesuch abgerechnet, unabhängig davon, ob ein oder mehrere
dieser Leistungspunkte in dem jeweiligen Haushalt erbracht werden.
Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 6,98 Euro je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch keine Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden.
Für die Versorgung von Versicherten mit multiresistenten Erregern wird ein Zuschlag in Höhe von 4,36 Euro je Hausbesuch vergütet, wenn in diesem Hausbesuch auch Leistungen der Behandlungspflege nach § 37 Abs. 1 oder 2 SGB V erbracht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich bei der Behandlungspflege um Leistungen im Rahmen der MRSA-Eradikationstherapie gem. der Richtlinien häuslicher Krankenpflege nach § 92 SGB V handelt. Der Mehraufwand wird in diesem Fall über die häusliche Krankenpflege abgegolten. Positionsnummer DTA: 01010 032
Soweit hauswirtschaftliche Fachkräfte und Fachkräfte in der Betreuung bei den Leistungspaketen 1 – 4 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes zuzüglich eines Zuschlags von 25%.
Soweit Mitarbeitende in Freiwillignediensten (BFD/FSJ) bei den Leistungspaketen 1 – 4, 8, 9, 11, 12, 14 – 18, 21 und 22 eingesetzt werden, gilt für die Preisberechnung der Preis für ergänzende Hilfen des jeweiligen Leistungspaketes abzüglich eines Abschlags von 32%.
A) Serviceleistungen | |
Medikamentenverwaltung | 35,00 € pro Monat inkl WKP |
Organisation/Verordnung häuslicher Krankenpflege | 35,00 € pro Verordnung inkl WKP |
Rund um die Wohnung bis 10 Minuten (Rollläden, Strom, Wasser, Briefkasten leeren, Katze/Hund füttern o.Ä.) | 15,12 € plus WKP |
Sicherheitsbesuch | 15,12 € plus WKP |
Sicherheit telefonisch | 15,12 € pro Anruf |
Flüssigkeitskontrolle und -aufnahme, 5 Min. | 15,12 € plus WKP |
Telefondienst als Entlastung pflegender Angehöriger | 15,12 € pro Anruf |
Mitwirkung beim Gutachterverfahren des MDK (schriftliche oder persönliche Teilnahme) | 70,00 € inkl WKP |
Verwaltung Arzttermin/Fußpflege/Friseur | 15,12 € pro Termin |
Verwaltung Inkontinenzmaterial | 15,12 € pro Monat |
Verwaltung und Teilnahme einer Fachkraft bei einem Hausbesuch durch den Arzt | 16,00 € pro angefangene Viertelstunde (plus Wegekostenpauschale) |
Zusendung von Unterlagen ohne Stellungnahme | 15,12 € pro Sendung (inkl. Porto) |
Zusendung von Unterlagen mit Stellungnahme | 35,00 € pro Sendung (inkl. Porto) |
Betreuungsleistungen/Verhinderungspflege | 8,48 € pro angefangene Viertelstunde plus WKP |
B) Pflegerischer Notruf (wird bei Bedarf durchgeführt und privat in Rechnung gestellt) | |
Pflegerischer Notruf pro angebrochene Viertelstunde | 16,00 € |
Pflegerischer Notruf Fahrtkostenpauschale | 12,00 € |
Wird im Rahmen des pflegerischen Notrufs die Öffnung der Wohnung (z.B. durch einen Schlüsseldienst) notwendig, gehen diese Kosten und auch eventuelle Reparaturkosten zu Lasten des Kunden. |